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Der Schutz der Ladiner

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Nach dem Krieg hofften viele deutschsprachige und ladinischsprachige Bürger auf eine Wiedervereinigung mit (dem österreichischen) Tirol. Das Pariser Abkommen zwischen Italien und Österreich von 1946 berücksichtigte die Ladiner nicht.


Im Jahr 1946 forderte die politische Bewegung Zent Ladina Dolomites die offizielle Anerkennung der ladinischen Volksgruppe. Die italienischen Behörden schenkten diesen Forderungen jedoch kaum Beachtung. Auch die Unterstützung durch die Südtiroler Volkspartei (SVP) und die Appelle an die Siegermächte änderten daran nichts.


Am 1. Januar 1948 trat die neue italienische Verfassung in Kraft. Seitdem ist die Existenz der Region Trentino-Südtirol festgeschrieben. Der Region wurde ein Sonderstatut zugestanden. Die Ladiner des Gadertals und Grödens werden in Art. 87 des Autonomiestatuts genannt.


1951 wurden durch eine Durchführungsbestimmung die drei Sprachgruppen der Provinz Bozen festgelegt: die deutsche, die italienische und die ladinische Sprachgruppe.
1964 wurde die neue Diözese Bozen-Brixen geschaffen. Die Diözesangrenzen wurden den politischen Grenzen angepasst. Cortina d'Ampezzo, Buchenstein und Colle Santa Lucia wurden der Diözese Belluno unterstellt. Gröden kam zur Diözese von Brixen zurück, das Fassatal blieb bei der Diözese Trient.


Das Autonomiestatut für die Region Trentino-Südtirol aus dem Jahr 1972 wird auch als "Paket" bezeichnet. Es enthält die Schutzbestimmungen für die deutschsprachige und ladinischsprachige Bevölkerung der Autonomen Provinzen Bozen und Trient.


Die Jugendlichen haben Lust auf die Zukunft: das Europa mit seiner kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu erleben, zu formen und sich darin wieder zu erkennen.