Select your language



Sort de documënt: Documënt

Descriziun: Regest: Moling Sepl (*1934)

Rechnungsabschluss mit der Kirche in Wengen

Zur Bezahlung des Widumsfutterhauses und eines Glockenschuldrestes hatte die Gemeinde Wengen im Jahre 1859 per Hof 2 Stämme, Merkantilholz am Trislungswasser geliefert, versprochen, oder 12 fl, wo kein Holz zu bekommen. Ein Stamm sollte für das Futterhaus, der andere für die Glocken, resp. für die Kirche gelten.
Für besagtes Futterhaus hat Gefertigter in Ausgabe über 300 fl und da die Bezahlung 8-9 Jahre dauerte an Zinsausstand gegen 100 fl der Glockenschuldenrest betrug 256 fl 96 x. Hiefür hat Gef. Bis heute in Einnamen 577 fl 98 ½ x. – Ausgaben für die Glocken 256 fl 96 x, für den Wald in Pizedaz 36 fl.
Hingegen schulden noch ihre Stämme – Partien: Josef Comploi in Promberg, Josef Crazzolara in Promberg, Jos. de Comploi in Pizedaz, Gianmattia Tolpeit, Joh. Math. Valentin in Pederoa … Alois Frenes in Lunz, Markus Erardi in Lunz, Alois Schuen und Maria Schuen in Bach, Natalis Pezzei in Ciornadú, Josef Frenes de Mathi in Frenes, Josef Comploi, Josef Lunz zu Frenes, Josef … in Mirió.
50-80 fl mögen diese nach ihren Hofs-Portionen nachzahlen, wenn diese … Stämme … zu Bach geliefert, so wird der Betrag noch bedeutender. Wie die anderen müssten auch diese zahlen. Diesen Forderungsrest wollte Joh. dem Kirchbau in Wengen überlassen, wenn für sein Zursöl (?) … an den Kirchenbau obige 36 fl für den Wald in Pizedaz gutschrieben wurden, wodurch diese Rechnung von seiner Seite dann als abgeschlossen betrachtet wird
Enneberg, den 11. Februar 1874 – Math. Declara
N.B.: Obige Beträge für verkaufte Stämme hat Joh. Call in Rü eingetrieben; er wird von den Restanten allenfalls Aufschluss geben können.

Zum ewigen Andenken
Heute am Sonntag vor Weihnachten, dem 23. Dezember 1866 ist nach der Predigt in der Kirche der Gemeindevorsteher und der ganze Gemeindeausschuss in den Widum gebeten worden. Nach der Messe erschienen nun: der Vorsteher Thomas Colz in Schú, der zugleich Kirchenverwalter ist, Josef Sottara in Fornacia, Gemeinderat und Kirchenverwalter, Josef Videsott in Cians, Gemeinderat und Ausschussmann, Josef Miribung in Miribung, Josef Frenes zu Frenes, Joh. B. Rubatscher zu Colz, Josef Comploi zu Frenes, Josef Frenes zu Ciampló, Mathias Tolpeit zu Pederoa, Schmied, Alois Agreiter zu Aiarei, Josef Tavella zu Pallestrong, Josef Irsara zu Costamajor, Herr Kurat Joh. Mathias Declara.
Alle diese unterschrieben das Bittgesuch an die Hohe Statthalterei und ans Hochwürdigste f.b. Ordinariat Brixen um die gnädigste Bewilligung die Kuratiekirche … zu dürfen, die Kirche, Turm, Friedhof, Widum, Mesner-Schulhaus im sogenannten “Ciamp de Moring” hinab bauen zu dürfen. Zugleich unterschrieben sie, den versprochenen Baufond, den nebst … die Gemeinde übernimmt. Ebenso unterschrieben sie die Unterfertigung der Besitzer von Wengen, welche hier alle beiliegen und das Gesuch, den Wald Salt zugunsten des Baufonds aushauen zu dürfen, den die Vicinia Campei und Costamajor zum Kirchenbau gratis herlassen.
Bei dieser Gelegenheit erklärte der Seelsorger in Gegenwart der vollen Gemeinde … falls der beantragte Bau wirklich zur Ausführung kommen sollte, feierlich, er behalte sich volle freie Hand vor, die Kirche St. Genesius und St. Barbara einzuplanieren, falls einige dieselben erhalten haben wollen, um ein Schisma oder gar einen … dahin zu errichten, wodurch die schöne Gemeinde und Kuratie Wengen zerrissen und ein Unfriede in der Gemeinde verewigt wäre. Nachmittag um 1 Uhr wurde nach Anrufung des hl. Geistes in der zugefüllten Kirche, das Geschriebene dem Volke vorgetragen und angezeigt, dass man nur getan habe, was die Besitzer in der Gemeinde bereits unterschrieben haben.
Copia u. Original: in einer Eingabe u. 7 d. Mtt. unterfertigt von zwei Räten und acht Ausschussmännern der Gemeinde Wengen, werden S. fürstbischöfliche Gnaden, der Hochwürdigste Herr Ordinarius Vinzenz gebeten, die Erlaubnis zur Übersetzung der dortigen Seelsorgskirche in den Mittelpunkt der Gemeinde zu erteilen. Diese Bitte stützt sich auf die Angaben:
a) Dass die bisherige Seelsorgskirche, der Widum, das Mesner- und Schulhaus in einem geradezu unbrauchbaren Zustande sich befinden, dem durch einen Reparatursbau nicht mehr abgeholfen werden könne. Ein Neubau sei auch darum erforderlich, weil die St. Genesiuskirche zu klein sei.
b) Die Ausführung aller dieser Neubauten in entsprechender Weise an dem bisherigen Platz sei darum nicht zulässig, weil zu wenig “Area” vorhanden, und die Konkurrenz zur Beistellung der Baumittel wegen der für den größeren Teil der Gemeinde entlegenen Lage nicht erzielbar sei; denn es würden die Kosten für die Neubauten an der alten Stelle, wenn auch die kleinen alten Türen stehen bleiben, nicht erheblich niedriger als die Übersetzungskosten ausfallen; da im ersten Falle sehr kostspielige Fundierungsarbeiten erforderlich waren, und der weit größere Teil könnte nur zwangsweise zu Beiträgen hiefür gebracht werden.
c) Dagegen seien die Kosten für die Übersetzungsbauten durch freiwillige Beiträge und Zuführung der Fuhren gedeckt.
d) Endlich werde durch die Übersetzungsbauten der Friede und die Mühe (?) in der Gemeinde herbeigeführt, indem auch die wenigen Renitenten = Gegner allmählich die Zweckmäßigkeit einsehen und sich darin schicken dürften.
Auf diese Bitte wird nun nachstehender Bescheid erteilt: Es kann das Ordinariat nur herzlich freuen, wenn die Seelsorgsgemeinde Wengen zu einem entsprechenden Gotteshause und den erforderlichen Zubauten gelangt, vorausgesetzt, dass dadurch wirklich die Eintracht erzielt, und nicht etwa durch Ausgaben, welche die Kräfte übersteigen, nachträglich noch größere Schwierigkeiten veranlasst werden.
Das Ordinariat kann aber in der vorgelegten Bitte und in den derselben beigeschlossenen Beilagen die volle Bürgschaft nicht finden, dass seine oben ausgesprochene Voraussetzung schon gesichert sei, und ist darum nicht in der Lage, seine Zustimmung zu diesem Übersetzungsprojekte zu erteilen, denn
Ad a) müsste dem Ordinariat die Überzeugung der Notwendigkeit des Neubaus der Kirche und der Nebengebäude wegen der Baufälligkeit derselben oder Beschränktheit der ersten durch ein Parere von Sachverständigen verschafft werden.
Ad b) müsste der Situationsplan des alten und des neuen Bauplatzes nebst notwendiger Terrainzeichnung, so wie der Bauplan nebst Beschreibung und Kostenvoranschlag für die Übersetzungsbauten vorgelegt werden. Dass hiebei auch die erforderlichen Nebenbauten begriffen sein müssen, versteht sich von selbst.
Ad c) Kann dem Ordinariat die bloße Versicherung, dass die Kosten gedeckt seien, unmöglich genügen.
Da über die Kosten der Neubauten und die Baumaterialien für Kirchen, Turm und Sakristei sowie über die Kosten des Grundankaufs für alle Gebäude und des Gottesackers gar keine Aufklärung gegeben, dazu werde die Liste der zugesicherten Beiträge mit der garantierten und zur bestimmten Zeit erfolgenden Einbringlichmachung derselben hierbei vorgelegt, auch endlich auf den nicht zu übersehenden Austausch der Pfründegüter eine Rücksicht genommen ist.
Bevor diese notwendigen Erfordernisse nicht erfüllt sein werden, ist es dem Ordinariat nicht möglich, über die fragliche Bitte endgültig zu entscheiden.
Hierin wolle das f.b. Denkmalamt die betreffende … machen.
F.B. Ordinariat Brixen, den 17. Oktober 1867 – Kanzler – Bartinger.
Empfangen, den 29. Oktober 1867 – Ordinariatsbescheid auf die Bitte, der Majorität (= Mehrheit), die Kirche zu übersetzen (= übersiedeln).

Gerarchia: A-1059/008



Post: Val Badia, La Val

Media: