Sort de documënt: Documënt
Descriziun: Regest: Moling Sepl (*1934)
Lëtra ipotecara por la Dlijia da Rina
Das würdige Gotteshaus Sankt Peters Kirche auf Welschellen – Schuldbrief von Dominik Laseider zu Untermoj.
Ich Dominik Laseider zu Untermoj, Hofgericht Sonnenburg sesshaft, bekenne für mich und alle meine Erben öffentlich mit diesem Brief und tue kund männiglichen (= allen) dass nur durch Geistl. und Weltliche Obrigkeit im Namen und anstatt des würdigen Gotteshauses Sankt Peters Kirchen auf Welschellen, auf derselben Laden, auf mein freundliches Anlagen und Bitten zu meiner obliegenden Hauses Notdurft vom Datum dieses Briefes an zu rechnen, von einem Jahr zum anderen, so lang es jedem Teil gelegen und fügsam sein würde, treulich bar dargeliehen und vorgestreckt worden ist eine Summe Geld, nämlich 100 Gulden, der jeden mit 60 Kreuzer gerechnet guter Tirolischer Geld- und Landeswährung. Dieselben erstbestimmten 100 Gulden gelobe, zusage und verspreche ich gemeldeter Dominik Laseider für mich, alle meine Erben genanntem Gotteshaus Sankt Peters Kirche auf Welschellen und desselben verordneten Kirchprobsten oder aber, wer uns von ihretwegen mit diesem gegenwärtigem Schuldbrief der denselben aufrecht ... und guten Titels inne hat und uns um die Bezahlung anmahnen und ersuchen würde, nun fortan, es sei in welchem Jahr das ist, wann der weigernde dem anderen als unwissenden Teil die Aussag und Abforderung des Geldes zwischen Weihnachten und Lichtmess zuvor tun werde, alsdann auf nächst danach kommendes Datum dieses Briefes auch also wiederum mit gutem, barem, landläufigem Geld ohne Abgang und Schaden gewissentlich und unverzüglich aufzurichten, wieder zu geben, zu erlegen und zu bezahlen, und mittlerweile hierum im Stilligen (= anlegen) des Geldes von jedem Gulden 3 Kreuzer macht ein ganzes Jahr von völliger Summe 5 Gulden obgemeldeter Währung ohne Abbruch der Hauptsache davon zu zinsen und zu reichen.
Alles bei pfandhafter (Ver)bindung und Einsetzung meiner des Dominik Laseider habenden liegenden, fahrenden, gegenwärtigen und zukünftigen Hab und Güter, wie die alle Namen haben und genannt werden, mögen keine davon ausgenommen, sonderlich mein innehabendes Laseiderisches Baurecht mit seiner Zugehörung und Gerechtigkeit daselbst zu Untermoj, Hofgericht Sonnenburg gelegen, so ich für mich, alle meine Erben gemeldetem Gotteshaus Sankt Peters Kirchen und desselben verordneten Kirchprobsten hiemit wissentlich in Kraft dieses Briefes mit Vorwissen und gnädigem Konsens der hochwürdigen in Gott Fürstin und Frauen, Frau Elisabeth, Äbtissin zu Sonnenburg als über angeregtes mein innehabendes Laseiderisches Baurecht ... ordentliche Grund- und Gerichtsherrschaft laut mir darum gegeben und betreffendem Gotteshaus zugestellter gefertigter Vergünstigung auf 5 ganze Jahre lang der nächsten an und nacheinander folgenden nach bester Form Tirolischen Landes- und des hochwürdigen fürstlichen Gotteshauses Sonnenburg Rechtes und (Gerechtigkeit) Gewohnheit vor männiglichen (= allen) zu einem freien, ersten verifizierten, sicheren und gewissen Für- und Unterpfand eingesetzt, verhaftet gemacht und zugkräftigst verschrieben haben will, dieselben im Fall der Nach- und Unhaltigkeit, alsdann mit Pfändung oder in anderweitiger gerichtlicher Ordnung nach darum anzugreifen dagegen zu verfahren und zu handeln solang und soviel – bis obbestimmte Hauptsache = Kapital im Fall ausständiger Verzinsung und des durch unser verursachten aufergehenden Unkostens und der billigen Pfennig Schaden, alles gänzlich und gar durch uns bezahlt und wieder gut gemacht worden ist.
Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde, so habe ich vielbestimmter Dominik Laseider mit besonderer Weise anstatt des edlen Herrn Jakob Christian Kirchmayr von Ragen zu Lamprechtsburg erbeten den ehrbaren Hans Rieder, seinen Schreiber, dass er Herr fürstlicher Hof- und Lehensrichter zu Sonnenburg sein angeborenes Erbinsiegel (doch dem Herrn, seinen – Erben und Insiegel ohne Schaden) hervorgedrückt hat. Derselben meiner getanen Siegelbitte sind Zeugen gewesen die ehrbaren Emmanuel Anich, Kofler – Tischler und Jakob Tratter, Sagwerker, beide auf Sonnenburg, derselben Hofgerichts sesshaft.
Geschehen, den 21. September im Jahre 1618.
Gerarchia: A-1056/001
Lëtra ipotecara por la Dlijia da Rina
Das würdige Gotteshaus Sankt Peters Kirche auf Welschellen – Schuldbrief von Dominik Laseider zu Untermoj.
Ich Dominik Laseider zu Untermoj, Hofgericht Sonnenburg sesshaft, bekenne für mich und alle meine Erben öffentlich mit diesem Brief und tue kund männiglichen (= allen) dass nur durch Geistl. und Weltliche Obrigkeit im Namen und anstatt des würdigen Gotteshauses Sankt Peters Kirchen auf Welschellen, auf derselben Laden, auf mein freundliches Anlagen und Bitten zu meiner obliegenden Hauses Notdurft vom Datum dieses Briefes an zu rechnen, von einem Jahr zum anderen, so lang es jedem Teil gelegen und fügsam sein würde, treulich bar dargeliehen und vorgestreckt worden ist eine Summe Geld, nämlich 100 Gulden, der jeden mit 60 Kreuzer gerechnet guter Tirolischer Geld- und Landeswährung. Dieselben erstbestimmten 100 Gulden gelobe, zusage und verspreche ich gemeldeter Dominik Laseider für mich, alle meine Erben genanntem Gotteshaus Sankt Peters Kirche auf Welschellen und desselben verordneten Kirchprobsten oder aber, wer uns von ihretwegen mit diesem gegenwärtigem Schuldbrief der denselben aufrecht ... und guten Titels inne hat und uns um die Bezahlung anmahnen und ersuchen würde, nun fortan, es sei in welchem Jahr das ist, wann der weigernde dem anderen als unwissenden Teil die Aussag und Abforderung des Geldes zwischen Weihnachten und Lichtmess zuvor tun werde, alsdann auf nächst danach kommendes Datum dieses Briefes auch also wiederum mit gutem, barem, landläufigem Geld ohne Abgang und Schaden gewissentlich und unverzüglich aufzurichten, wieder zu geben, zu erlegen und zu bezahlen, und mittlerweile hierum im Stilligen (= anlegen) des Geldes von jedem Gulden 3 Kreuzer macht ein ganzes Jahr von völliger Summe 5 Gulden obgemeldeter Währung ohne Abbruch der Hauptsache davon zu zinsen und zu reichen.
Alles bei pfandhafter (Ver)bindung und Einsetzung meiner des Dominik Laseider habenden liegenden, fahrenden, gegenwärtigen und zukünftigen Hab und Güter, wie die alle Namen haben und genannt werden, mögen keine davon ausgenommen, sonderlich mein innehabendes Laseiderisches Baurecht mit seiner Zugehörung und Gerechtigkeit daselbst zu Untermoj, Hofgericht Sonnenburg gelegen, so ich für mich, alle meine Erben gemeldetem Gotteshaus Sankt Peters Kirchen und desselben verordneten Kirchprobsten hiemit wissentlich in Kraft dieses Briefes mit Vorwissen und gnädigem Konsens der hochwürdigen in Gott Fürstin und Frauen, Frau Elisabeth, Äbtissin zu Sonnenburg als über angeregtes mein innehabendes Laseiderisches Baurecht ... ordentliche Grund- und Gerichtsherrschaft laut mir darum gegeben und betreffendem Gotteshaus zugestellter gefertigter Vergünstigung auf 5 ganze Jahre lang der nächsten an und nacheinander folgenden nach bester Form Tirolischen Landes- und des hochwürdigen fürstlichen Gotteshauses Sonnenburg Rechtes und (Gerechtigkeit) Gewohnheit vor männiglichen (= allen) zu einem freien, ersten verifizierten, sicheren und gewissen Für- und Unterpfand eingesetzt, verhaftet gemacht und zugkräftigst verschrieben haben will, dieselben im Fall der Nach- und Unhaltigkeit, alsdann mit Pfändung oder in anderweitiger gerichtlicher Ordnung nach darum anzugreifen dagegen zu verfahren und zu handeln solang und soviel – bis obbestimmte Hauptsache = Kapital im Fall ausständiger Verzinsung und des durch unser verursachten aufergehenden Unkostens und der billigen Pfennig Schaden, alles gänzlich und gar durch uns bezahlt und wieder gut gemacht worden ist.
Ohne Gefährde des zu wahrem Urkunde, so habe ich vielbestimmter Dominik Laseider mit besonderer Weise anstatt des edlen Herrn Jakob Christian Kirchmayr von Ragen zu Lamprechtsburg erbeten den ehrbaren Hans Rieder, seinen Schreiber, dass er Herr fürstlicher Hof- und Lehensrichter zu Sonnenburg sein angeborenes Erbinsiegel (doch dem Herrn, seinen – Erben und Insiegel ohne Schaden) hervorgedrückt hat. Derselben meiner getanen Siegelbitte sind Zeugen gewesen die ehrbaren Emmanuel Anich, Kofler – Tischler und Jakob Tratter, Sagwerker, beide auf Sonnenburg, derselben Hofgerichts sesshaft.
Geschehen, den 21. September im Jahre 1618.
Gerarchia: A-1056/001
Data: 1618