Sort de documënt: Documënt
Titul:
Kirchprobst Amts Raittung | Recioiüda
Descriziun: Regest: Recioiüda scrita a man y datada 1784, che reverda i cunc desvalis de dlijia.
Kirchen-Verwaltungs-Rechnung, welche der wohlgeachtete Jakob Colz zu Miribung über die Einnahmen und Ausgaben der Kuratiekirche St. Genesius und der Filialkirche St. Barbara im Jahre 1783 der geistlichen und weltlichen Vorstehung vorgelegt hat. Der wiederbestätigte Jakob Colz als Verwalter ist selbst noch einen Rest von 400 Gulden schuldig. Außer den üblichen Einnahmen besonders durch Zinsen für Darlehen oder Rückstände werden folgende Extra-Einnahmen erwähnt:
die gemachte Schenkung von 5 Gulden von Maria (de) Frenes, die verstorbene Ehefrau des Joh. Kaspar Levons zu Lunz aus den Händen des Anton Sottara.
Auf- und Abzug am 22. Juli 1783 von dem der Grundherrschaft der Kirchen unterworfen Gutshof Larcionei mit 7 Gulden 3X. Aus der Schulkassa 18X;
Außer den üblichen Ausgaben werden folgende im besonderen erwähnt an Kirchenreparationen: dem Mathias Pedevilla für die Herstellung des Glockenstuhls bei der St. Barbara Kirche: 18 Gulden; dem Schmied Jos. Kanetscheid als Schmied-Arbeitslohn bei obigem Glockenstuhl laut Ko. Nr. 3 48f;
Den Erben des Herrn Joh. Haberstroh für abgegebenes Öl laut Nr. 4 5f 22X
Dem Dominik (de) Schuen für Ausbesserung des Glockenscheits 30X.
Dem Johann B. Tolpeit für Ausweißen der Sakristei 22X, für Leins 14X
Dem Martin Craffonara für die den Zimmerleuten und übrigen Helfern verabreichte Mahlzeiten 1f 15X; für ein gekauftes Bügeleisen 54X; für einen neu angeschafften Glockenriemen 1f 48X;
Dem Math. Tavella, Bundler, für einen Bittrich 24X (=kleines Fass)
für ein neues Schloss beim Beihaus 42X, für den Anschlag 9X;
dem Martin Craffonara für 2 Gitter beim Beichtstuhl 12X; Trägerlohn Kerzen 18X
Mit dem Herrn Hofamtmann zu Sonnenburg hat sich ein Ausstand (Fehlbetrag) von 18f ergeben, welche das Stift wegen innegehabten Zehents in Kampill vom letzten Jahr ausständig geblieben und diesen allererst am 11. Jänner 1784 vergütet, wobei dem im Jahre 1776 verrechnenden Verwalter Math. Terza oder Levons der Zins des verbliebenen Rest angesetzt worden ist, welcher ihm folgendermaßen gutzumachen ist.
1779 zur Kirchenrechnung erstmals dem Josef Alton, bzw. seinem Vertreter Martin Craffonara 43X; 1780 dem Bürgermeister Gregor Videsott 43X
1781 dem Ant. Craffonara zu Campei 43X; 1782 dem Math. Moling zu Somavilla 43X; 1783 dem Jakob Colz 43X; dieser Gegenzins beträgt 3f 35X, die der Verwalter dem Math. Terza oder Levons zurückzuersetzen hat. Dagegen hat Math. Terza oder Levons allen genannten Kirchenverwaltern den in ihrem Extrakt eingetragenen Zins zu bezahlen.
Wenn nun die minderen Ausgaben von den größeren Einnahmen abgezogen werden, zeigt sich, dass der abrechnende Verwalter Jakob Colz ein Rest schuldig verblieben ist mit 286f 8X 3½V. Diesem Rest ist beizusetzen die für dieses Jahr noch nicht angeforderte Papstl. Quindezimal-Steuer 3f 30X; Trägerlohn für das hl. Öl ist bezahlt mit 6X; Somit beträgt der Rest 289f 44X 3½, davon hat er am gleichen Tag 89f 44X 3V bar erlegt, während die 200f ihm selbst als neu eintretenden Kirchenverwalter wiederum verabfolgt werden.
Vorstehende von Jakob Colz vorgelegte Kirchen-Rechnung hat geistl. und weltliche Vorstehung durchgesehen und die pflichtmäßige Richtigkeit befunden, somit wird sie als angenommen und beschlossen mit dem Vorbehalt der Rückzahlung des Rechnungsrestes bei Hypothek seiner Güter; somit ist der Verwalter aus seiner auferlegten Pflicht entlassen worden.
Gerarchia: A-1092/007
Kirchen-Verwaltungs-Rechnung, welche der wohlgeachtete Jakob Colz zu Miribung über die Einnahmen und Ausgaben der Kuratiekirche St. Genesius und der Filialkirche St. Barbara im Jahre 1783 der geistlichen und weltlichen Vorstehung vorgelegt hat. Der wiederbestätigte Jakob Colz als Verwalter ist selbst noch einen Rest von 400 Gulden schuldig. Außer den üblichen Einnahmen besonders durch Zinsen für Darlehen oder Rückstände werden folgende Extra-Einnahmen erwähnt:
die gemachte Schenkung von 5 Gulden von Maria (de) Frenes, die verstorbene Ehefrau des Joh. Kaspar Levons zu Lunz aus den Händen des Anton Sottara.
Auf- und Abzug am 22. Juli 1783 von dem der Grundherrschaft der Kirchen unterworfen Gutshof Larcionei mit 7 Gulden 3X. Aus der Schulkassa 18X;
Außer den üblichen Ausgaben werden folgende im besonderen erwähnt an Kirchenreparationen: dem Mathias Pedevilla für die Herstellung des Glockenstuhls bei der St. Barbara Kirche: 18 Gulden; dem Schmied Jos. Kanetscheid als Schmied-Arbeitslohn bei obigem Glockenstuhl laut Ko. Nr. 3 48f;
Den Erben des Herrn Joh. Haberstroh für abgegebenes Öl laut Nr. 4 5f 22X
Dem Dominik (de) Schuen für Ausbesserung des Glockenscheits 30X.
Dem Johann B. Tolpeit für Ausweißen der Sakristei 22X, für Leins 14X
Dem Martin Craffonara für die den Zimmerleuten und übrigen Helfern verabreichte Mahlzeiten 1f 15X; für ein gekauftes Bügeleisen 54X; für einen neu angeschafften Glockenriemen 1f 48X;
Dem Math. Tavella, Bundler, für einen Bittrich 24X (=kleines Fass)
für ein neues Schloss beim Beihaus 42X, für den Anschlag 9X;
dem Martin Craffonara für 2 Gitter beim Beichtstuhl 12X; Trägerlohn Kerzen 18X
Mit dem Herrn Hofamtmann zu Sonnenburg hat sich ein Ausstand (Fehlbetrag) von 18f ergeben, welche das Stift wegen innegehabten Zehents in Kampill vom letzten Jahr ausständig geblieben und diesen allererst am 11. Jänner 1784 vergütet, wobei dem im Jahre 1776 verrechnenden Verwalter Math. Terza oder Levons der Zins des verbliebenen Rest angesetzt worden ist, welcher ihm folgendermaßen gutzumachen ist.
1779 zur Kirchenrechnung erstmals dem Josef Alton, bzw. seinem Vertreter Martin Craffonara 43X; 1780 dem Bürgermeister Gregor Videsott 43X
1781 dem Ant. Craffonara zu Campei 43X; 1782 dem Math. Moling zu Somavilla 43X; 1783 dem Jakob Colz 43X; dieser Gegenzins beträgt 3f 35X, die der Verwalter dem Math. Terza oder Levons zurückzuersetzen hat. Dagegen hat Math. Terza oder Levons allen genannten Kirchenverwaltern den in ihrem Extrakt eingetragenen Zins zu bezahlen.
Wenn nun die minderen Ausgaben von den größeren Einnahmen abgezogen werden, zeigt sich, dass der abrechnende Verwalter Jakob Colz ein Rest schuldig verblieben ist mit 286f 8X 3½V. Diesem Rest ist beizusetzen die für dieses Jahr noch nicht angeforderte Papstl. Quindezimal-Steuer 3f 30X; Trägerlohn für das hl. Öl ist bezahlt mit 6X; Somit beträgt der Rest 289f 44X 3½, davon hat er am gleichen Tag 89f 44X 3V bar erlegt, während die 200f ihm selbst als neu eintretenden Kirchenverwalter wiederum verabfolgt werden.
Vorstehende von Jakob Colz vorgelegte Kirchen-Rechnung hat geistl. und weltliche Vorstehung durchgesehen und die pflichtmäßige Richtigkeit befunden, somit wird sie als angenommen und beschlossen mit dem Vorbehalt der Rückzahlung des Rechnungsrestes bei Hypothek seiner Güter; somit ist der Verwalter aus seiner auferlegten Pflicht entlassen worden.
Gerarchia: A-1092/007
Data: 1784
Post: Val Badia, La Val