Sort de documënt: Documënt
Titul:
Übergab | Surandada
Descriziun: Regest: Moling Sepl (*1934)
Documënt de surandada scrit a man y daté 1754.
Die ehrbare Dominika Levons übergibt mit rätlichem Beistand ihres obrigkeitlich verpflichteten Vormundes Hans Kaspar Levons in Wengen im Beisein ihres Ehemannes Josef (de) Tamers zu Pervisch, Gericht Thurn a. G. für sich und ihre Erben den löblichen Gotteshäusern St. Genesius und St. Barabara von den 115 Gulden aus dem mütterlichen Erbvertrag der Maria Levons vom Jahre 1745 100 Gulden nach altem Stand und Rechten. Ihr Bruder Johann B. Levons bekennt im eigenen wie im Namen der Brüder, dieselbe Summe der Übergeberin schuldig zu sein. Da um Hans Kaspar Miribung zu Miribung den Gotteshäusern am vergangenen Sonnwend 100 Gulden zu bezahlen aufgekündigt hat, also sind die 100 Gulden gegen diese Übergabe von Dominica Levons einzufordern. Somit erklärt ihr Bruder Johann B. Levons für sich und seine Brüder den erwähnten Kirchen in Wengen in altem Pfand und Rechten ein Schuldner zu sein. Er verspricht, den jeweiligen Kirchenverwaltern zu Sonnwend die Zinsen davon in Höhe von 5 Gulden zu bezahlen, die Aufkündigung kann jeweils zwischen Weihnachten und Lichtmeß erfolgen, es darf keine „Novation“ sein bezogen auf Johann B. Levons und seine Erben, was das Hauptkapital und die Zinsen betrifft.
Zeugen sind Balthassar Agreiter, Mesner an der Pfarre, Anton Jakob Dasser und Jakob Planer, beide bei der Gerichtsschreiberei. Die Übegabe wurde bestätigt und bekräftigt vom Richter und Gerichtsschreiber Josef Anton Winkler von Colz.
Gerarchia: A-1076/014
Documënt de surandada scrit a man y daté 1754.
Die ehrbare Dominika Levons übergibt mit rätlichem Beistand ihres obrigkeitlich verpflichteten Vormundes Hans Kaspar Levons in Wengen im Beisein ihres Ehemannes Josef (de) Tamers zu Pervisch, Gericht Thurn a. G. für sich und ihre Erben den löblichen Gotteshäusern St. Genesius und St. Barabara von den 115 Gulden aus dem mütterlichen Erbvertrag der Maria Levons vom Jahre 1745 100 Gulden nach altem Stand und Rechten. Ihr Bruder Johann B. Levons bekennt im eigenen wie im Namen der Brüder, dieselbe Summe der Übergeberin schuldig zu sein. Da um Hans Kaspar Miribung zu Miribung den Gotteshäusern am vergangenen Sonnwend 100 Gulden zu bezahlen aufgekündigt hat, also sind die 100 Gulden gegen diese Übergabe von Dominica Levons einzufordern. Somit erklärt ihr Bruder Johann B. Levons für sich und seine Brüder den erwähnten Kirchen in Wengen in altem Pfand und Rechten ein Schuldner zu sein. Er verspricht, den jeweiligen Kirchenverwaltern zu Sonnwend die Zinsen davon in Höhe von 5 Gulden zu bezahlen, die Aufkündigung kann jeweils zwischen Weihnachten und Lichtmeß erfolgen, es darf keine „Novation“ sein bezogen auf Johann B. Levons und seine Erben, was das Hauptkapital und die Zinsen betrifft.
Zeugen sind Balthassar Agreiter, Mesner an der Pfarre, Anton Jakob Dasser und Jakob Planer, beide bei der Gerichtsschreiberei. Die Übegabe wurde bestätigt und bekräftigt vom Richter und Gerichtsschreiber Josef Anton Winkler von Colz.
Gerarchia: A-1076/014
Data: 1754/07/07