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Urbar | Urbar



Descriziun: Regest: Moling Sepl (*1934)

Liber, te chël ch'al gnô scrit ite tan de cutes che vigni porsona â da paié. Documënt scrit a man y daté 1752.

Es handelt sich um ein insgesamt 34 Seiten umfassendes Dokument, das die Abgaben und Schulden zugunsten zugunsten der Gotteshäuser St. Genesius und St. Barbara in Wengen enthält, indem auf alte Urkunden und Schuldbriefe verwiesen wird, von denen sich die beachtlichen Kapitalien der Kirchen ableiten lassen.
Im Jahre 1752 hat eine Pastoralvisitation stattgefunden, bei der der Vermögensstand der Kirchen festgestellt worden ist. Laut einem alten Urbar vom Jahr 1607 bezogen die Kirchen aus dem Gutshof Satro in Selva, Gericht Cadura (heute Cadore), venetianisches Gebiet und vom Gutshof Sorakordell, Gericht Rogge Abgaben in Form von Geld.
Grundzins: Aus dem Gutshof Pedecorvara in corvara laut einem vorhandenen Kaufbrief vom Jahre 1503 ergibt 1 Gulden 1 Kr. 2V
Inhaber Hans Kaspar Mersa in Corvara, Gericht Enneberg, Sohn des Michl Mersa, seine Brüder Mathias und Thomas Pedecorvara, erwähnt werden auch Peter Theil und Hans von Welsberg.
Der Grundzins aus der Wiese Rü de Asei in Corvara beträgt 48 Kr., der den löblichen Gotteshäusern aus einem Schuldbrief vom Jahre 1507 zusteht, wovon Max Peskosta einen Reserv(-brief) vom Jahr 1737 vorweist. Die halbe Wiese besitzt nach dem Zinsstand vom Jahre 1747 Hans Dominik Peskosta mit 24 Kr; die andere halbe Wiese Rü de Asei bringt laut Kauf von 1524 ebenfalls 24 Kr. Diese hat zu den übrigen Leonhardt Pitscheider zu Ruac in Kolfuschg übernommen, aber die Kirche will um diese Verteilung nichts wissen, da auch kein Teilzins darauf sei. Hans Peskosta hat seine Güter veräußert, somit hat der Dominik Pinter zu Peskosta 1759 mit den Effekten auch die halben Wiesen übernommen.
Der Gutshof Mayr zu Seres in Kampill, Gericht Thurn, mit allen Wiesen und zugehörigen auch Unter und Ober Tobrias genannt laut vorhandenem Kaufbrief vom Jahre 1516 gibt jährlich und ewigen Grundzins 1 Gulden 6 Kr. Vom halben Mayerhof gibt es einen Revers über 33 Kr. Grundzins vom Jahre 1671. Die zwei zu diesem Hof zu Seres gehörigen Wiesen Pre de Val in „Mundt de daings“ und Pre de Poces werfen einen Grund-Teilzins ab, die Wiese Rivalta in Störes bei St. Kassian Grundzins 6 Kreuzer, davon ein Reversbrief von 1653.
Gutshof Larcionei zu Rungg: Josef Pider, Mesner in Wengen hat den Hof von Hans Tolpeit gekauft; er hat einen alten Gewährschaftsbrief in Handen laut dem die Ursula Fastall (Fistill?) im Juli des Jahre 1559 dem Christian von Rungg den Hof Larcionei zu Rungg verkauft hat, auf dem die Gotteshäuser einen Grundzins zu bekommen haben: in Geld sechs Pfund...
Grundzins: 1... 30 Eier.
Christian von Rungg hat im Gegenteil der Ursula Fastall die zum Hof Larcionei gehörigen Wiesen Störes auf „Irsara“ die Hälfte mit dem Grundzins 32 Kr. auf den ganzen Wiesen abgetreten. Dies kommt der Besoldung (pro solario) des Herrn Kuraten zugute, wofür er 2 hl. Messen zu zelebrieren hat. Was die Wiese „Pré de Val“ in Mundt de daings zum Mayrhof zu Seres in Kampill betrifft, hat der Josef Costamajor zu Mireith (Mirí) Gericht Thurn einen Teil davon gakauft, auf dem 6 Kreuzer lasten.
Josef Baltl Winkler v. Colz zu Pikolein, dann seine Söhne Johann Kaspar und... v. Winkler haben als Inhaber des Pre de Val den jährlichen Teilzins in Höhe von 5 Kr. übernommen. Josef Costamaior und seine Frau Katharina Pitscheider haben die Wiesen am 12. Febr. 1769 auf Schloß Thurn verkauft, weiters dann Joh. Bapt. Pedevilla zu Froing um 90 Gulden und 6 Kr. Teilzins übernommen. Die Wiesen Pre de Pozes aus dem Mayrhof zu Seres werfen einen Teilzins von 9 Kr. ab; dies zahlt Paul de Pozes = Dapoz laut Grundrechts-Siegel am 24. Aug. 1793.
Zehent: erstens vom Hof Lacort de Seres in Kampill, in den Briefen auch Ober- und Unter-Seres, den 3 Höfen... Jaronin und Christina genannt aus neun die vier Teile, was Gott gilt und wachsen lässt.
Laut hierüber vorhandenen Kaufbriefen ist der erste am Samstag vor dem Sonntag... in der Fastenzeit 1525 erworben worden, der zweie am 20. Mai 1538, der dritte am 25. Mai 1554 (?), dabei auch welcher Zehent-Anteil für Gregor (de) Irsara vom Jahre 1553 anfällt, den die Kirche gekauft hat. Der vierte Kaufbrief um den neunten Teil des Zehents am 22. Jänner 1571... Dieser Zehent wird dem Herrn Kuraten überlassen.
Weiters aus den 4 Höfen... in Kampill Gericht Thurn, was Gott gibt und wachsen läßt insgesamt 6 Kr. in Geld, aus allen den sechsten Teil, während die übrigen 5 Teile dem fürstlichen Stift Sonnenburg angehören. Hierbei ist ein ordentlicher gefertigter Kaufbrief für die Gotteshäuser von Balthassar Pupp datiert am 24. März 1565 vorhanden. Das fürstliche Stift Sonnenburg gibt den Kirchen für den 6. Teil jährlich 14 Gulden.
Vom Gutshof Ciornadú in Wengen gibt es den unterzeichneten Kaufbrief vom 4. August 1560, in dem die Abgabe festgelegt ist: 1 Star Roggen und 1 Star Gerste halb auf gehäult, Enneberger Maß, während Fornella abgabenfrei ist. Andere und mehr Zehente besitzt die Kirche nicht, obwohl nach alten Urbar auch von Costamaior, und zwar bis zum Jahre 1628 ein kleiner Zehent abgegeben worden ist, aber später ist er in den Kirchenrechnungen nicht mehr aufgeschienen.
Lichthafer (Lichthaber)-Abgabe der einzelnen Höfe oder Weiler in Form von Geld (Kreuzer) anstatt der geforderten Menge an Korn, das insgesamt 43½ Star ausmacht und einem Geldwert von 14 Gulden 30 Kr. entspricht, wenn je Star 20 Kr. berechnet werden.
Eisenkühe (Eißenkhiee), die sich auf die alten Urbare beziehen und die Erben von verstorbenen Personen zu entrichten haben, zum Teil sind sie eingefroren (eingestellt); zuletzt scheinen sie in der Abrechnung des Jahres 1749 auf; deren Summe wird mit 49½ beziffert zu je 61 Kreuzer, was insgesamt 4 Gulden 57 Kr. ausmacht; für eine Geis werden ebenfalls 3 Kr. verlangt wie für die 2 Kirchenstühle je 2 Kr., macht insgesamt 5 Gulden 12 Kr.

Zinsen (Alterzins) von ausgeliehenen Kapitalien:
Zunächst die Erben des verstorbenen Hans (Peter) Kaspar Levons in Wengen, dazu Dominik de Michael zu Levons anstatt Kaspar de Plans, auch verstorben, als Käufer des Sorgerechts für Ulrich Levons anstatt Kaspar von... aus Ellen aufgrund eines Schuldbriefes vom 20. Jänner 1646 ein Kapital von 25 Gulden; dieser Schuldbrief ist weder in der Kirchen „cupa“ noch in Originalprotokollen aufzufinden, dagegen der Resthaber...
Nach dem Tod des Christian Levons und aufgrund eines Inventarbriefes ergibt sich ex errore des öfteren 25 Gulden 27 Kr, hat der erwähnte Hans Peter Levons 3 Kinder hinterlassen; einen taubstummen Sohn Jakob und zwei Töchter Katharina und Maria; Jakob ist bald verstorben, deshalb sind die Güter bereits 1714 den zwei Schwestern zugefallen, welche nun wieder 2 Brüder geheiratet haben, und zwar Katharina den Peter Levons und Maria den Jakob Levons; die beiden haben die Güter 1726 übernommen, damit jeweils auch die Hälfte der Schulden, und zwar 12 Gulden, 30 Kr. Peter Levons hat 1751 sein Vermögen dem Sohn Kaspar Levons abgetreten, zugleich auch die Schulden, die auch zugunsten der Gotteshäuser zu verzinsen sind.
Hans Kaspar Levons und die Söhne des verstorbenen Jakob Levons Hans und Malthassar sind ein Kapital von 25 Gulden schuldig, Zinsen 1f 15K.
Die Erben des Johann B. zu Costamaior in Wengen sind anstatt Kaspar de Promberg zu Costamaior, auch verstorben, der am 17. April 1652 einen ordentlichen Schuldbrief über 142 aufgerichtet hat. Die Erben des Mathias und Johann B. Costamaior für Kaspar Costamaior anstatt Hans Jakob (de) Rungg infolge der von Kaspar am 5. Juni 1660 errichteten Schuldobligation über ein Kapital von 44 Gulden 3 Kr. 1V. sowie die Erben des Mathias Costamaior in Kraft des obrigkeitlich (=amtlich) verfügten Schuldbriefes vom 9. Mai 1674 über 27 Gulden macht zusammen eine Schuld von 213 Gulden 3 Kreuzer 1 V. aus, deren Verzinsung den Kirchenrechnungen in Höhe von 10 Gulden 39 Kr. beigefügt werden. Infolge der Schuldverschreibungen und der Hypotheken halber sind die Schulden aufgeteilt auf Johann B. Costamaior, Sohn des Kaspar 40 Gulden 3 Kr 1V, die Erben des Mathias Costamaior 106 Gulden 30 Kr. laut Inventar 1754, Hans Dominik Costamaior, Sohn des Bapt. 66 Gulden 30 Kr.
1761 verkauft er ½ der Wiesen Forcelles dem Hans Pupp um 65 Gulden 30 Kr. mit der darauf liegenden Schuld.
Hans Kaspar Miribung zu Miribung hatte außer den Töchtern einen Sohn Mathias; er ist anstatt dessen Vormundes Jakob Fornacia im Namen des Christian Fornacia für Jakob Frenes, Sohn Stephan anstatt desselben Vetters mehreren Kapiteln laut eines alten beigefügten Schuldbriefes, der allerdings nicht zu finden war, insgesamt 20 Gulden schuldig. Darüber hinaus ist Hans Kaspar Miribung anstatt Barbara Pedraces, Frau des Hans Mirió, beide schon verstorben, ein legat von 24 Gulden schuldig, das sie den Gotteshäusern vermacht hat mit der hochgeistlichen Bewilligung, daß jährlich ewig eine hl. Messe zelebriert wird, zu den 3 Kapiteln von Jakob Frenes ein Schuldbrief vom 22. Juni 1702 aufgerichtet, ebenfalls anstatt seines Vaters Mathias 20f
7 Gulden legiert Leinhardt Moling, alle 4 Kap. infolge beigefügter Schuldbriefe, hat sein Vater Mathias als Käufer der Güter zu Frenes übernommen.
Weiters ist Hans Kaspar Miribung anstatt seines Vaters Mathias, zuvor der Ehe Kaspar und noch dazu Melchior Miribung aus 87 Gulden 30 Kr, zwischen ihm selbst und Dominik und Melchior, nun dessen Sohn Hans zu Trú zwischen den Miribungs gemachten Anteilen der Kirche 24 Gulden schuldig. Dazu ein Legat seines Vaters Mathias für eine jährliche und ewige hl. Messe mit Grabbesuch von hochgeistlicher Obrigkeit genehmigt über 45 Gulden. Schließlich ist Hans Kaspar Miribung anstatt seines Schwagers Mathias Solderer zu Kampill 50 Gulden schuldig als Legat für ein jährliches ewiges Seelenamt, alles zusammen in 8 Kapiteln ist Hans Kaspar Miribung in Wengen 198 Gulden schuldig, Zinsen davon um Sonnwende in den Kirchenrechnungen 9 Gulden 54 Kr. angeführt.
Am 7. Juli 1754 hat Hans Kaspar Miribung den Gotteshäusern 100 Gulden an die Dominica Levons übergeben; diese bekennt sich zusammen mit ihrem Bruder Johann B. Levons aus alter Fürsorge anstatt des Miribung als Schuldner alle Zeit zu Sonnwend zum ersten Mal 1755 mit 5 Gulden Zinsen.
Die übrigen 98 Gulden Schulden hat der Käufer Hans Jakob Frenes am 5. Juni 1754 übernommen und zu verzinsen versprochen, dazu ein Legat über 50 Gulden von Johann Solder in alten Fürsorgerechten, zusammen 148 Gulden, Zinsen 7f 24X.
Dominik Miribung zu Miribung in Wengen und seine Brüder anstatt ihres Vaters Gregor, alle bereits gestorben sind von den durch Erbteilung auf Hans Kaspar Miribung inserierten 87 Gulden 30 Kr, worin die Gotteshäuser und die Rosari-Bruderschaft zu berücksichtigen sind, in alten Fürsorgerechten 34 Gulden schuldig, die zu verzinsen sind; die Brüder Johann B. und Gregor, Söhne des Dominik sind jeweils die Hälfte, und zwar 15 Gulden 30 Kr. wie auch Johann B. Miribung, Sohn des Gregors ebenfalls 15 Gulden 30 Kr. wie es im Inventar 1732 steht, davon wird in den Kirchenrechnungen 1 Gulden 33 Kr. verrechnet.
Nach dem Tod des Bapt. Miribung, Sohn des Georg und seiner einzigen Tochter Maria haben die 2 Schwestern Maria Miribung, die Frau des Balthassar Fontanella und Anna Miribung bei Josef Alton Kinder... und die Güter zu Miribung (verschachert) so daß dieser jetzt der Schuldner ist, Hans Miribung zu Trú in Wengen, vorher sein Vater Melchior Miribung ist schuldig in 3 Kapiteln bei Hans Kaspar und anderen der erwähnten Miribung von den erwähnten 87 Gulden 30 Kr. noch 32f 30 Kr. schuldig.
Insgesamt ergibt sich eine Schuld von 211 Gulden, davon sind 69 Gulden ausständig; Durch den von Hans Miribung am 31. Mai 1745 abgegebenen Schuldschein und durch das Abtreten des halben Gutshofes zu Trú durch seinen Vater Melchior im Jahre 1744, wobei alles übertragen worden ist, ergibt sich eine Gesamtschuld von 300 Gulden, die Zinsen sind um Sonnwend fällig und belaufen sich auf 15 Gulden. Hans Miribung ist 1764 gestorben und das Vermögen in Konkurs gegangen. Der Gregor Harrasser, Untergasser zu Stegen Dorf, hat den Hof Trú übernommen, 14 Gulden 50 Kr. sind in Verlust gegangen, während 85f 10 Kr. übertragen und zugewiesen wurden.
Andreas (de) Spessa oder Moling zu Unterspessa und sein Bruder Peter zu Rungg in Wengen seind laut eines von ihrem Vater Anton Spessa am 16. Mai 1701 ausgestellten Schuldbriefes 25 Gulden schuldig, weiters anstatt ihres Vetters Hans Moling zu Pallestrong kraft einer Abhandlung der Jahre 1706 und 07 ein Legat über 30 Gulden für eine jährliche ewige hl. Messe zu seinem Seelenheil, da ihr Vater als Käufer der Güter des Hans Moling aufscheint.
Der Vormund der 2 Kinder des verstorbenen Oswald Agreiter Anton Moling zu Spessa schuldet jene 60 Gulden mit Dominik Moling anstatt ihrer Mündel, die ursprünglich laut Schuldbrief vom 26. Jänner 1716 der verstorbene Leonhard de Martin zu Rungg, dann seien Frau Dominica Pallestrong als Mit-Vormund zusammen mit Anton Moling aus dem Grundstück zu Rungg de Martin laut Kauf vom 22. Juli 1721, dann Georg (de) Schuen, schließlich ab 1721 die Pflegekinder des O. Agreiter dem Anton Moling zur Fürsorge überlassen mit den Schulden.
Dominik, Sohn des verstorbenen Thomas von Colz zu Außer-Colz in Wengen und Andreas (de) Colz schulden, anstatt Hans Jakob zu Colz als Kirchenverwalter den Rest von 14 Gulden 8 Kr. 4½V; ebenfalls ist die Frau des Andreas Colz Dominica mit einem Legat von 3 Gulden, Thomas (de) Colz und Christina Schmied sind schuldig 1 Gulden 30 Kr. und 2 Gulden; Anton zu Rungg vermacht 30 Gulden für eine jährliche ewige hl. Messe, davon bekommt der Kurat 30 kr. und der Mesner 6 Kr; zusammen machen die 4 Kap. 47 Gulden 38 Kr. 4½V; darüber hat Thomas Colz einen ordentlichen Schuldbrief vom 16. Mai 1701 abgegeben, von alters her mit 2 Gulden 22 Kr. zu verzinsen. Dazu haben Dominik und Andreas Colz von ihrem... Andreas Colz mit hochgeistlicher Genehmigung ein Legat für eine ewige Jahresmesse, darüber Thomas Colz einen ordentlichen Schuldbrief vom 29. April 1676 abgegeben hat, davon ist der Zins zu Martini abzugeben. Die Söhne des Thomas Colz schulden jene 30 Gulden, die Hans Käser zu Rungg für eine ewige Jahresmesse 1690 gestiftet hat, wovon auch Thomas Colz von Käser 1 Gulden zurückerhalten, laut einem Schuldbrief vom 16. April 1690, die 31 Gulden sind jeweils um Petri Stuhlfeier nach Landesbrauch zu verzinsen, alles zusammen macht eine Summe von 128 Gulden, 30 Kr. 4½ aus, die Zinsen davon 6f 26X.
Andere alte Rechte zugunsten der Kirche sind nicht zu erkennen.
Johann B. Mathias und Hans Thomas, Sohn des Andreas Colz zu Außer-Colz
Dominik Colz und Thomas Pedevilla als Schwager des Thomas Colz, der Sohn der Anna Maria Colz. Nach dem Tod des Thomas Pedevilla hat Josef Spessa im Jahre 1756 das vermögen übernommen und ist Schuldner geworden.
Dominik Pallestrong zu Campei in Wengen, vorher sein Vater Christian als noch Inhaber der oberen Wirtshauses bei der Kirche ist mit jenen bei den Colz inserierten 3 Gulden schuldig, die die Frau des Andreas Colz gestiftet hat mit 1 Gulden 30 Kr, dann kraft des durch seinen Vater Christian ordentlich aufgerichteten Schuldbriefes (1683) über 42f 10X vom 13. ... 1683 und anstatt seiner Mutter Dominica Colz 3 Gulden, die sie der löblichen Rosari-Bruderschaft vermacht hat, dazu 10 Gulden, die Hans Alfreider und seine Tochter Gertraud den Kirchen gestiftet und bezahlt hat, schließlich jene 50 Gulden, die sein Vater Christian Pallestrong laut erbetenem Gnädigen Satisfaktionsbrief für die Abhaltung eines gesungenen Amtes und Grabbesuch vermacht hat; dies alles ist in der im Jahre 1720 vom Vater Christian Pallestrong gemachten Disposition enthalten mit allen Schulden aus Effekten, Hypotheken und Fürsorge, zusammen ergibt das ein Kapital von 100 Gulden 40 Kr. Die Zinsen dafür sind jeder Zeit in der Kirchenrechnung mit 5f 19½ Kr. angemerkt. Nach seinem Tod haben die Söhne Joh. Bapt. Und Hans Dominik Pallestrong das Vermögen geteilt (1754)
Kaspar Pitscheider aus Weitental, Maurer, nun zu Tavella in Wengen, als Ehemann der Maria Tavella, vorher sein Schwager Anton Tavella, Pinter, noch vorher Susanna Leonharter Tavella, Witwe stiftet 1 Gulden 14 Kr. ebenfalls für Anton (de) Col gestiftet durch den Schwager des Pinter 2 Gulden, weiters schuldet der Pitscheider im Namen seiner Frau anstatt seines Schwagers Anton Pinter 50 Gulden. Darüber hat der Pinter einen Schuldbrief vom 30. April 1692 abgegeben; 1718 hat Pitscheider eine Anleihe über 37 Gulden erhalten, zusammen ein Kapital von 96 Gulden 14X.
Dominik und Thomas, Cestun genannt zu Ciampló in Wengen, vorher Peter und Nikolaus Cestun für Dominik Müller zu Ciampló als Überuchmer anstatt Dominik Promberg laut Schuldbrief vom 20. Sept. 1625 wie Kaspar Comploi aufgerichtet hat: 12 Gulden; dann anstatt Christian de Janes zu Ciampló herkommend von Dominik Comploi, stiftet dieser für die Kirchen 10 Gulden, am 2. Mai 1603 zu verzinsen angefangen, weiters für Hans Levons’ Ehefrau vermachte 10 Gulden für die Tochter des Balthassar Comploi 12 Gulden; von den 4 Kapiteln ist ein unterfertigter Schuldbrief vorhanden, welchen Dominik Cestun am 28. April 1661 aufgerichtet mit 44 Gulden und die Güter zu Ciampló dafür verschrieben sind; nach Landesbrauch sind sie zu Martini zu verzinsen. Gleichfalls schulden die Cestun für die Kinder der verstorbenen Maria Cestun und für die Erben des Bruders Jakob 2 Gulden und Dominik Cestun als Nachfolger seines Vaters Niklaus und Besitzer das väterlichen Vermögens 2 Gulden, die Lienhardt Campei und 5 Gulden, die Dominica Frenes den Kirchen gesiftet hat, zusammen ein Kapital von 55 Gulden, wovon die Zinsen 2 Gulden 45 Kr. betragen, zu Martini berechnet und bei der Aufstellung der Kirchenrechnung Dominik Cestun hat einen einzigen Sohn mit Namen Thomas hinterlassen, dieser erklärt am 17. März 1752 von den 55 Gulden 43 schuldig zu sein, 12 Gulden sein Vormund. Dies hat der Richter Jos. Ant. Winkler v. Colz bestätigt, ohne die Effekten und Hypotheken zu nennen. Zeugen Peter Moling zu Moring (zu Rungg??) und Kaspar Pitscheider zu Tavella. Sodann ist Thomas Cestun verstorben und hat einen einzigen Sohn Josef hinterlassen.
Infolge der Abbruchshandlung des Martin und Dominik Soví vom 16. Mai 1730 und der Übernahme der Güter am letzten Tag des Monats März 1730 durch die Käufer Christian Decalra und Hans Soví sind auch die Schulden übertragen worden auf die Gotteshäuser betreffend die Summen über 50 und 102 Gulden, was für das erste Kapitel 4 Gulden 40 Kr. und für das letzte 10 Gulden 30 Kr. in alten Fürsorgerechten kraft des Schuldbriefes vom 22. Juli 1716 und der Übergabe-Urkunde vom 8. Juli 1720; insgesamt sind 160 Gulden 21 Kr. assigniert worden.
Christian Declara schuldet jene 50 Gulden, die Dominica (de) Agreiter den Gotteshäusern für einen jährlichen ewigen Jahrtag gestiftet hat, dazu 5 Gulden der hl. Rosari-Bruderschaft seit der Übergabe vom 21. September 1733, von Declara bei der Kirchenrechnung mit 55 Gulden zu verzinsen.
Somit schuldet an alten Rechten Hans Soví zu Soví die Hälfte von 160 Gulden, die Zinsen davon sind zu Sonnwende zu zahlen 4 Gulden und Hans Bapt. Soví, Schneider als Käufer der Güter von Johann B. Declara, Sohn des Christian mit einem Kapital von 135 Gulden 10½ Kr, die Zinsen davon zu Sonnwend 6f 45X. Hans Soví ist verstorben und laut Vertrag vom Jahre 1756 ist sein Sohn Andreas die 80 Gulden 10½ Kr. schuldig.
Die Erben des Hans Somavilla in Wengen sind laut eines Schuldbriefes vom 3. Okt. 1687 nach bezahlten 100 Gulden noch 55 Gulden 47 Kr. 2½V schuldig; die beiden Söhne Dominik und Johann B. Somavilla haben die Schuld unter sich aufgeteilt, wobei die Gotteshäuser keinen Nachteil davon ziehen sollten und andere alte Rechte (Jura) ihnen vorbehalten sein sollten.
Nach dem Tod des Dominik Somavilla ist die Hälfte der Schuld im Inventar irrtümlicher Weise nur mit 27 Gulden 30 Kr. im Jahre 1741 angegeben, während dessen Witwe Dominica Laluega das ehemalige Vermögen übernommen und im selben Jahr dem Hans Videsott übergeben hat, darauf haben Mathias und Dominik Sottrovisch den Fürstand getan und die eine Hälfte über 23 Kr. 1½V übernommen, die übrige Hälfte die Erben und Söhne des Hans Paul Sottrovisch anstatt des Mathias Sottrovisch noch mehr Kaspar Somavilla 25 Gulden, die Oswald Agreiter stiftet und im Inventar des verstorbenen Hans Paul Sottrovisch vom Jahre 1727 irrtümlicherweise anstatt 52 Gulden 53 Kr. 2½ nur 50 Gulden angegeben. Deshalb ist zwischen den Söhnen des Hans Paul und ihrem Bruder im Jahre 1732 ein Vertrag geschlossen worden über alle Schulden, aber die Kirche nach dem Schuldbrief als Hypothek für sich festhält. Weiters ist Mathias Sottrovisch, sein Onkel für eine ewige jährliche hl. Messe gestiftet mit hochgeistlichem Konsens, dazu auch jene 5 Gulden, die die Frau des Kaspar Costamilain vermacht hat und auf die Sottrovisch übertragen, wie es im Urbar vom Jahr 1749 angeführt ist.
Josef und Jakob Sottrovisch, die Söhne des Hans Paul sind schuldig 52 Gulden 53 Kr 3 – Zinsen davon in der Kirchenrechnung 2 Gulden 30 Kr. Mathias Sottrovisch, Sohn des Josefm die Brüder Mathias und Hans Sottrovisch, die Söhne des Dominik schulden 27 Gulden 53 Kr. 3¾V, Zinsen davon 1f 23X; Mathias Sottrovisch, Sohn des Josef schuldet 35f, Zinsen davon 1f 45X, derselbe infolge Übergabe und Vertrag von 1760 auf die Schuldner Hans Mathias und Hans Dominik Sottrovisch.
Die verstorbenen Brüder Johann B. und Leonhardt zu Tolpeit in Wengen schulden laut einem alten Schuldbrief, der aber nicht vorhanden ist, 63f 25X, gleichfalls in 3 verschiedenen Kapiteln laut einem unterfertigten Schuldbrief vom 29. Mai 1702 25f dazu ein Legat der verstorbenen Dominica Levons zu 4 Gulden. Auf Johann B. Tolpeit folgen als Besitzer die zwei Söhne Hans und Martin, die laut einem vorhandenen ordentlichen Schuldbrief 33 Gulden 51 Kr. schulden, zusammen 124f 16 Kr.
Hans Tolpeit hat den noch lebenden Dominik hinterlassen; man hat deshalb keine Handlungen erfunden, sondern der Hypothek halber will man sich an die zwei Schuldbriefe halten. Dominik Martin Tolpeit hat einen einzigen Sohn Johann B. hinterlassen; wie in dem Inventar vom 14. Okt. 1733 angeführt scheinen 39f 30X für die Gotteshäuser auf. Leonhard Tolpeit hat 3 Töchter gehabt, von denen die Tochter Katharina Vermögensbesitzerin geworden ist und als Frau des Dominik Comploi zu Tolpeit 5 Söhne geboren hat. Von diesen sind die Brüder Peter und Hans Besitzer der Comploischen Güter geworden. Im Inventar der Christina Tolpeit sind für die Kirche 46 Gulden 12 ½ Kr. eingetragen und in den Verträgen zwischen den Besitzern und weichenden Erben festgelegt. Sie erklären unter verschiedenen Kapiteln 124f 16X schuldig zu sein und gemäß der unter ihnen getroffenen Teilungen „pro indiz“ abzutragen wie folgt: die Brüder Peter und Hans Comploi zu Tolpeit wie im Inventar beigefügt 46f 12½X, Zinsen für die Kirchenrechnung 2f 18X. Dominik zu Tolpeit, Sohn des Hans und Johann B. Tolpeit, der Sohn des Martin 78f 3½X, Zinsen 3f 54X.
Hans Comploi ist verstorben und seine Güter sind dem Josef Pider verkauft worden, dazu sind übertragen worden 23f 6X; der Sohn des Dominik Tolpeit Johann B. ist Schuldner.
Zu Arciara sind unter 3 Kapiteln 18 Gulden als Darlehen auf das Urbar von 1749 zurückzuführen. Die verstorbenen Brüder Lienhard und Mathias (de) Arciara, dann der verstorbene Peter Arciara hat am 2. März 1735 die Güter Arciara gekauft; vom Kaufpreis entfallen auf die Kirchen 11f 30X, die auch in das im Jahre 1737 errichtete Inventar eingetragen sind. Die Tochter des verstorbenen Jakob, Sohn des Mathias Arciara, Maria Arciara hat als Übernehmerin des väterlichen Vermögens ihrem Ehemann Hans Dominik Costa de Moring die Güter überlassen, welcher noch im selben Jahr die Güter dem Hans, Mathias Gregor und Hans Thomas Campidell hingegeben hat; diese haben den Kirchen als Pfand 6 Gulden 30X übertragen und scheinen als Schuldner:
Maria zu Arciara, Tochter des Peter Arcaira ein Kapital von 11f 30X, Zinsen 34½
Hans Thomas Campidell zu Arcaira 6 Gulden 30X, Zinsen 19½X.
Die Erben des verstorbenen Valentin Pizedaz schulden als Nachfolger ihres Onkels Joh. Bapt. 14f 5X 3½V. ebenfalls ein Legat der Barbara zu Trú für eine jährliche auf dem Rosari-Altar zu zelebrierende hl. Messe, mehr 50 Gulden, weshalb der Valtin Pizedaz einen ordentlichen Schuldbrief vom 27. Mai 1705 über 94f 5X 3 abgegeben, und die Erben des Valtin Pizedaz 2 Gulden als Legat von Susanna verzinst, nun nach dem Tod des Thomas schulden die Erben mit den innegehabten Gütern, ... dem Thomas Craffonara ist dieses Kapital im Pfand übertragen.
Die Zinsen zur Kirchenrechnung betragen 4 Gulden 48 Kreuzer.
Kaspar Müller zu Ciampló in Wengen hatte einen ordentlichen Schuldbrief im Jahre 1701 aufgerichtet. Dieser Kaspar hatte 2 Söhne Dominik und Johann B. hinterlassen, wovon Johann B. ledig gestorben ist, Dominik hat neben anderen Kindern den Sohn Felix Comploi hinterlassen, der laut Vertrag vom Jahre 1742 und 1743 Besitzer und auch Schuldner über 47 Gulden 54X geworden ist, wovon 2f 21X Zinsen für die Kirchenrechnung berechnet werden. Infolge Kaufvertrag vom 30. Juni 1747 hat Felix Comploi dem Johann B. Soví verkauft und irrtümlich 49 Gulden statt 49f 54X als Schuld übertragen; darüber erfolgt die Eintragung von Hans Dolacosta; dieser verzinst sie.
Hans Dolacosta überläßt 1763 die Güter Kaspar (de) Plans, der Käufer und Schuldner geworden ist.

Gerarchia: A-1076/012


Data: 1752

Post: Val Badia, La Val

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