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Tipo: Documento

Descrizione: Regest: Moling Sepl (*1934)

Instruktion für den Gemeindevorsteher erteilt vom k.k. Landrichter Haller in St. Vigil-Enneberg.
Der Anwalt (=Vorsteher) der Gemeinde ist als solcher der nächste Vorsteher und Aufseher der Gemeinde, der Handlungen der Obrigkeit, der erste Vertreter der Gemeinde und Verwalter ihres Vermögens, ihrer Ablagen und Ausgaben. Durch seinen geschworenen Eid sind demnach folgende seine Hauptpflichte. Diese werden in 16 Punkten aufgezählt.

Gerarchia: A-1142/018



Data: 1826

Luoghi: Val Badia, La Valle

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