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Bemerkungen | Comentar



Descrizione: Regest: Moling Sepl (*1934)

Comentar scrit a man, che reverda i laurs de costruziun dla dlijia, scrit por le Comun da La Val, daté 1867.

Bemerkungen über das beiliegende Kirchenprojekt für die Gemeinde Wengen, Bezirk Enneberg, entworfen von Stadl Josef 1867.
Bemerkungen über das vom Gefertigten für die Gemeinde Wengen entworfene Kirchenprojekt und dessen Ausführung.
Als Grundform für diese Kirche ist das Kreuz gewählt. Diese Form hat außer der schönen sinnbildlichen Bedeutung überhaupt bei kleinen Kirchen noch den Vorteil, dass man selbst bei der geringsten Breite, mit Anordnung der Seitenaltäre und der Beichtstühle viel leichter und schöner zurecht kommt, als es bei einschiffigen kleinen Kirchen ohne Kreuzarm der Fall ist.
Die Stellung des Glockenturms ist wie ersichtlich an der Nordseite des Presbyteriums angeordnet und bietet hier sowohl in Hinsicht der Praxis als auch der Bauökonomie so viele Vorteile, dass dessen Stellung in die Mitte der Hauptfront, welche vom architektonischen Standpunkt aus jedenfalls vorzuziehen wäre, leicht verschmerzt werden kann. Die Anlage der Sakristei an der Südseite des Presbyteriums bedarf keiner rechtfertigenden Bemerkungen hierüber.
Größe: der Flächeninhalt der Kirche ist folgender: Schiff samt Kreuzarmen 2763 Quadrat.
Musikempore: 243 – Presbyterium – 677, zusammen 3683 Quadratkft.
Es können somit ohne Inbegriff des Presbyteriums und der Orgelbühne in dieser Kirche 690 Menschen Platz finden, wenn für je eine Person 4 Quadrat gerechnet werden.
Stil: Wie aus den Plänen ersichtlich ist der einfache romanische Stil zur Erbauung dieser Kirche gewählt und dürfte in Anbetracht der geringen Mittel die Wahl dieses Stiles um so mehr gerechtfertigt erscheinen, da gerade dieser Stil von unsern in jeder Beziehung ungeschulten Handwerkerstande doch am leichtesten begriffen und empfunden wird, und somit am ehesten eine richtige Durchführung erwartet werden kann.
Mauerwerk: Sämliches Mauerwerk der Kirche, des Turmes und der Sakristei ist von Bruchsteinen fleißig und solid herzustellen und sowohl innen wie außen mit gewöhnlichem Mörtelputze zu verkleiden. Jedoch erscheint es wünschenswert, dass in Rücksicht der Dauerhaftigkeit jene Stellen des Außenbaues welche auf dem Plane als Quaderbau bezeichnet sind, einen Verputz von Zementmörtel erhalten.
Wenn dann die Stellen mit Teilungsstrichen im Sinne des Planes behandelt und mit einer günstigen karierenden Färbung des Zementputzes in der Weise eines Quaderbaus gehalten werden, so wird die an und für sich einfache Architektur des Äußeren bedeutend gehoben werden.
Alle
Gesinse und sonstigen hervorragenden Bauglieder mit Ausnahme jener welche im Folgenden speziell als Steinmetzarbeit bezeichnet werden, können nun der Billigkeit halber von gewöhnlichen Mauerwerk ausgelegt und im Innern mit Gips, außen aber mit Zement gezogen oder überkleidet werden.
Gewölbe: das Gewölbe ist durchwegs von Tuffsteinen herzustellen und so anzufangen, dass es am Schlusse nicht mehr als 6 Dibe erhält, das heißt, es soll am Fuße mit 1 Dibe beginnen und mit 6 schließen. Ein Nachmauern der Widerlage ist unnötig, da sämtliche Gewölbeteile durch die eingebauten Schilde hinlänglich Verspannung erhalten.
Steinmetzarbeit: als unumgänglich notwendige Steinmetzarbeit: I. das Hauptportal,
II. zwei Seitenportale in den Kreuzarmen.
III. die nach außen führende Tür der Sakristei.
IV die zwei Säulen und zwei Konsolen, welche das Gewölbe der Orgelbühne tragen.
V. die Rosetten an der Hauptfront.
VI. die Abdeckungsgesinse der 4 Pfeiler des Außenbaues.
VII. das Kafgesinse unter den Schallöffnungen des Turmes.
VIII. die vier Säulen der Schallöffnungen des Turmes samt den vier Solbänken derselben;
IX. sämtliche Stufen der Portale und die des Presbyteriums (bei der Kommunionbank).
X. Sämtliche Kanten den Sockel des Außenbaues.
Als Zimmermannsarbeit stellt sich heraus die Anfertigung des Kirchendachstuhles, des Dachstuhles für den Turm und den der Sakristei. Ferner fällt unter diese Arbeiten: die Herstellung der Fußböden unter den Kirchenstühlen, der Fußboden der Orgelbühne sämtliche Fußböden des Turmes bis zum Anfang des Glockenstuhles, der Fußboen der Sakristei, die Stufen der Empore-Stiege und die Stiegen im Turm vom Fußboden bis zum Anfang des Glockenstuhles.
Dacheindeckung: In Rücksicht der Billigkeit muss die Eindeckung sämtlicher Dächer (auch des Turmes) mit Holzschindeln beantragt werden. Es kann daher der im Plane eingezeichnete Desain nicht zum Ausdruck gebracht werden. Wollte man dem Turmdache diese Zierde geben, so muss dasselbe mit glasierten Ziegeln eingedeckt werden. Die Abteilung des Regenwassers von sämtlichen Dachungen (mit Ausnahme des Turmes, wo eine solche geradezu nicht notwendig ist) muss in Rücksicht auf Billigkeit, anstatt mit Blechrinnen mit Rinnen von Lärchenholz beantragt werden; derselbe Fall ist es auch mit den Ableitungsröhren.
Tischlerarbeit: die notwendige Tischlerarbeit begreift in sich:
I. Die Tür des Hauptportals
II. Zwei Türen zu den Seitenportalen
III. Drei Stück Türen zu Sakristei und zum Turm-Eingang
IV. Ein Stück Tür für den Anfang in die Orgelbühne
V. Drei Stück Fensterstöcke samt Rahmen für die Sakristei
VI. Einige Fensterstöcke für den Turm, und endlich
VII. Die 16 Stück Fensterstöcke für die Kirche. Diese werden ohne Rahmen, da das Glas direkt in die Stöcke versetzt wird.
Schlosserarbeit: in diese Rubrik fällt das Beschlagen sämtlicher Türen, die Quersprossen der 16 Kirchenfenster, das Beschlagen der Sakristei, Turm und Dachfenster. Ferner das Kreuz und … aufgesinse der Turmspitze, die Verzierungen der vier Turmgiebel und das Kreuz auf dem Giebel der Hauptfront der Kirche.
Die Schmiedearbeit greift in sich: erstens die zwei großen Schleidern im Schiff der Kirche, ferner die Verschleiderung sämtlicher Ecken des Kirchen- und Turmbaues, die Haken zu den Dachrinnen und Abteilungsröhren; sämtliches Eisenwerk für den Dachstuhl der Kirche und des Turmes und die Sicherheitsstangen für die Sakristeifenster.
Glasarbeit: die sechzehn Fenster und die Rosette, welche der Kirche das Licht geben sollen von gebranntem desainiertem weißem Glase mit farbigen Bordüren (?) eingeglast werden. Die Fenster der Sakristei, des Turmes und der Dachluken sind mit gewöhnlichem Glase einzuglasen.
Anstreicher-Arbeit: sämtliche in die Rubrik der Tischlerarbeit fallenden Arbeiten sind entweder mit entsprechendem Ölfarbenanstrich oder Firnis-Überzug zu versehen. Ferner sind die Dachrinnen und Wasserableitungsröhren mit gutem Ölfarbenanstrich im Interesse der Dauerhaftigkeit zu versehen, ebenso die dem Wetter ausgesetzten Eisenteile, von welchen auch das Turmkreuz, die Turmgiebelverzierungen und das Kreuz auf dem Westgiebel der Kirche mit teilweiser Ölfarbenvergoldung zu zieren sind.
Baumaterialienerfordernis: Nach approximativer Berechnung werden zur Erbauung dieser Kirche an Materialien erfordert werden wie folgt.
350 Kubikklafter schöne Bruchsteine – 900 Kubikfuß rau zugerichtete Steine für Steinmetzarbeit in verschiedenen, später bekannt zugebenden Dimensionen (wahrscheinlich wird ein geringes Maß erforderlich sein).
4000 Kubikfuß ungelöschtem Kalk – 14.000 Kubikfuß Sand – 180 Stämme Bauholz à Stamm zu 6° Länge brauchbar gerechnet – 250 Stämme Rüstholz.
30 Kubikklafter zum Gewölbebau zugerichtete Tuffsteine – 600 Stück 1d dicke fichtene Schalflecken zum Dacheindecken. – 600 Stück Restflecken, fichtene 1 ½ dick, 500 Stück fichtene Schalflecken 1 dick – 200 schöne fichtene Bodenflecken 1 ½ 1 ½ dick – 20 Stämme Lärchenholz, sehr schlank zu Dachrinnen. Ferner einiges hartes und weiches Holz für die Tischlerarbeit. Ferner einige fichtene Flecken zur Aufrichtung einer kleinen Bauhütte. Und endlich die nötigen Holzschindeln zur Eindeckung von zirka 250 Quadratklafter – Dachung.
Anmerkung: die Fundierung der Kirchen- und Turmmauerwerkes ist im Plane 1° 3’ vom Fußboden der Kirche hinab beantragt. Sollte dieses Maß nicht hinreichend sein, so werden für je einen Fuß tiefer zirka 10° Steine, 400 Sand und 100’ Kalk mehr erfordert als vorhergehend beantragt sind.
Ferner wird bemerkt, dass sämtliches Rüstholz sowohl Flecken als auch Stämme nach vollendetem Bau zu anderweitiger Verfügung liegen bleiben und daher dessen Kosten nicht ganz dem Kirchenbau anzurechnen sind. Bezüglich der Steinmetzarbeit wird bemerkt, dass, wenn die Beistellung der nötigen Hausteine Schwierigkeiten haben sollte, der größte Teil der als Steinmetzarbeit bezeichneten Arbeit durch Werkstücke aus Portland-Cement ersetzt werden könnte.
Baukosten: Außer der Beistellung obgenannter Materialien auf dem Bauplatz, ferner der Grundgrabung und sonstiger Erdarbeiten, welche vielleicht eine Bewegung 100° cub in Material betragen wird, wird die komplette und solide stilrichtige Herstellung aller vorhergehend genannter Bauteile ein Kapital von 14.500 Gulden österreichischer Währung erfordern, das heißt, wenn die Gemeinde Wengen alle erforderlichen Materialien unentgeltlich auf den Bauplatz stellt, und die Grundgrabung durch Fronen besorgt, so wird die fix und fertige Herstellung der Kirche nach der gefertigten Plane, jedoch mit Ausschluss aller Einrichtungsstücke und des Glockenstuhles noch die Summe von zirka 14.500 fl österreichischer Währung erfordern. Hier muss noch bemerkt werden, dass die Beglattung des Kirchenfußbodens nicht in obiger Summe inbegriffen ist, weil Projektant voraussetzte, dass diese Auslage auf spätere Zeiten verschoben werden kann und bis auf weiteres durch einer provisorischen Boden von Rüstflecken ersetzt werden kann. Ausdrücklich wird hier noch beigefügt, dass unter obgenannter Geldsumme alle Handlangerarbeit (mit Ausnahme der Grundgrabung und sonstiger Erarbeiten) welche unmittelbar auf dem Bauplatz zu geschehen hat, inbegriffen ist und daher die Gemeinde nicht weiter belastet würde.
Der Gemeindevertretung von Wengen wird es nicht schwer fallen, die wirklichen Barauslagen für die in diesem Berichte bezeichneten Lieferungen der Baumaterialien einigermaßen festzustellen und diese mit den 14.500 fl addiert, gibt die Gesamtsumme für die Erbauung der Kirche, des Turmes und der Sakristei.
Diese Erörterungen, glaubt Gefertigter, sollten genügen, um zu ermitteln, ob die beabsichtigte Erbauung der Kirche samt Turm und Sakristei für die Gemeinde Wengen erschwinglich ist oder nicht.
Sollte die Kirchen- und Gemeindevorstehung in meiner Berechnung in derart einen Zweifel setzen, dass sie nämlich glaubt, meine Berechnung sei zu niedrig angesetzt, so bin ich zur Erweisung der Richtigkeit meiner Berechnung dadurch bereit, dass ich mich zur Übernahme des Baues auf Grundlage des oben Gesagten bereit erkläre, vorausgesetzt, dass die im Plane ersichtliche Fundamentstiefe genügen sollte. Sollte diese Tiefe nicht genügen, so müsste ich für je einen Fuß tiefer 85 fl extra erhalten.
Sollte die Gemeinde- und Kirchenvorstehung von dieser meiner letzten Erklärung Gebrauch machen wollen, so müsste ich in nicht gar zu langer Zeit hievon verständigt werden.
Innsbruck, den 14. September 1867 – Josef von Stadl - Architekt

Gerarchia: A-1059/012



Data: 1867

Luoghi: Val Badia, La Valle

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