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Kirchprobstamts Raittung | Recioiüda



Descriziun: Regest: Recioiüda che contëgn i cunc desvalis de dlijia. Lapró él ince n estrat fora de n’atra recioiüda de dlijia. I documënc é gnüs scric a man dal 1785 al 1786.

Die Kirchenverwaltungs-Rechnung der löblichen Kuratiekirche St. Genesius in Wengen ist von Jakob Colz zu Inner-Colz im Wirtshaus Pider vor dem hochwürdigen hochgelehrten Herrn Anton Trebo, Kurat in Wengen als geistlicher und Herrn Paul Josef Schmied von Ebenthal, Richter und Gerichtsschreiber der Herrschaft und des Gerichts Enneberg als weltlicher Vorstehung in Gegenwart des wohlgeachteten Bürgermeisters Gregor Videsott zu Rungg als Besitzer vorgelegt worden. Da er als Kirchenverwalter wieder bestätigt worden ist, bleibt er aus seinem ersten Verwaltungsjahr im Rückstand mit 452 Gulden 33X 2½V.
Vom Jahre 1746 sind Dominik Tolpeit und Joh. Paul Costa zu Biei sind einen Rechnungsrest von 154f 54X 3½ schuldig verblieben. Davon hat Johann B. Tolpeit, der Sohn des Dominik laut gerichtlich vorgenommenen Vergleich vom 05.04.1778 67f übernommen und diese am 26. Juli 1779 zu Händen des Kirchenverwalters Gregor Videsott vergütet; die Differenz haftet noch bei Jos. Costa zu Biei, dem Sohn des Jos. Paul mit 87f 54X 3½, davon betragen die Zinsen 3f 29X.
Vom Jahre 1782 ist der rechnungslegende Verwalter Jakob Colz 200 Gulden Rest im Rückstand geblieben. Von diesen ist dem durch Feuersbrunst geschädigten Thomas Comploi der Kapitalzins nachgelassen worden mit 4f, dann hat selber ihm selbst 182f 21X 2V bar erlegt, somit verbleibt dem Jakob Colz noch ein Rest von 13f 38X 2V zurückzuzahlen, Zinsen 31X. Derselbe Jakob ist vom 2. Verwaltungsjahr 1783 als Kirchenverwalter wiederum mit 200 Gulden im Rückstand, wovon in diesem Jahr noch keine Zinsen fällig sind. Die übrigen Rückstände sind gleich geblieben.
Grund- und Teilzins: Der Enkel des verstorbenen Johann Kaspar Mersa ehemaligen Besitzers, Johann B. für den Gutshof Pedecorvara den 4. Teil mit 1f 1X 2V.
Dominik Bindler zu Pescosta in Corvara und anstatt des Leonhard Pitscheider zu Rubatsch in Colfuschg der Käufer Johann Jakob Ninz verzinsen die Wiesen Rü de Sei mit 48 Kreuzern.
Johann und Johann B. Mischi für den Gutshof Mayr de Seres in Kampill 1 Gulden 6X.
Josef Crazzolara zu Pitscheid=Pecei und die Erben des Johann Clara zahlen für die Wiese Rivalta in Störes aus dem Gutshof Larcionei, worüber die hiesigen Gotteshäuser die Grundherrschaft innehaben, die Zinsen davon betragen in Geld 1f 12X, i Kitz, 1 Schweineschulter und 30 Eier, das ergibt den ganzen Zehent, was Gott gibt und wachsen lässt; dieser Zehent und Grundzins ist seit je vom Herrn Kuraten genossen worden, jedoch wird der Auf- und Abzug den Kirchen gebühren; dies betrifft ein alter Pergamentbrief vom 1. Juli 1559, welchen Alois Pider in Händen hat, in St. Kassian in Abtei; Zinsen davon 6X;
Zusatz: diese Wiese besitzt nun Balth. Clara ganz, welcher selbst nach erfolgtem Verkauf vom 22. Jänner 1786 durch Maria Sotcreppa die Eintragung ins Grundbuch veranlasst hat.
Grundteilzins von der Wiese Pre de Val aus dem erwähnten Gutshof Mayr de Seres laut Extrakt vom Jahre 1770 beträgt nur mehr 77X statt 12X.
Der Teilzins von der Wiese Pares oder Pozzes aus demselben Gutshof ist, wie in der Rechnung von 1778 zu sehen ist, durch „Consolidierung“ aufgehoben worden, wird angemerkt. Lichthafer und Eisenkühe wie gehabt.
Gregor Videsott zu Rungg gibt für seine Lebenstage für einen Kirchenstuhl bei der Turmtür am Taufstein jährlich 6X; desgleichen Anton de Jacco zu Ciornadú für den nämlichen Stuhl lebenslänglich 6X.
Anton Planer zu Col hat wie am Ende der Rechnung 1780 zu sehen ist für einen lebenslänglichen Kirchenstuhl dem Kirchenverwalter Gregor Videsott 3f bezahlt.
Mathias Terza oder Levons bzw. seiner Ehefrau zu Cians ist bereits vor mehren Jahren ein Kirchensitz beim Turm auf alle Zeit bewilligt worden.
Die Einnahmen setzen sich vorwiegend aus den Zinsen von ausgeliehenen oder ausständigen Kapitalien der früheren Kirchenverwalter. Dazu noch
Extra-Einnahmen: am 24.X.1785 vom Herrn Richter für verkaufte alte goldene Spitzen eingenommen 5f 54X 2f.
Am 16. Jänner 1786 Auf- und Abzug (=Abrechnung) von der Wiese Pre de Val aus dem Gutshof Seres in Kampill 1f 50X;
Am 7. April 1786 Auf- und Abzug von und mit Grundrecht des hierher gehörigen Gutshofes Larcionei von Joh. Dom. Schuen 7f 20X.
Aus der Schulkassa wird hierher ein Beitrag gegeben von 18 Gulden.
Ausgaben: Rechnungsregalien wie am Ende der Rechnung 1785 zusehen 15f
An Salarien (=Besoldungen) und gestifteten Jahrtagen.
Dem Herrn Dekan und Pfarrherrn in Enneberg sind alljährlich 3 Gulden „Recognition“ verabreicht worden; weil aber diese Abhängigkeit durch hohes Gubernial-Dekret vom 21 Janner... 1786 aufgehoben und dieser Bezug der Kirche neu gegeben worden ist, wird dem erwähnten Herrn Pfarrer nur die verfallene Rate bis zum Tag der Kundmachung, dem 9. Febr. ab Georgi mit 9 ½ Monaten bezahlt 2f 22X 2V; die ab nun zum letzten Mal ausgesetzt ist.
Dem Herrn Kuraten Anton Trebo für Opfer- und Speisewein 9f;
Ebenfalls dem Herren Kuraten wegen verschiedener gestifteter hl. Messen, Jahrtage und Stiftungen, insgesamt 49, teil zu 1f, zu 45X, teil zu 30X laut der zur Hand vorliegenden Spezification: 30f 52X;
Dann stehen ihm für die ehemals zur Cooperaturstiftungen gehörigen Legaten=Schenkungen von verschiedenen bereits früher erwähnten Person über 80 Gulden.
Dem Herrn Kuraten stehen nun auch die Vergütungen für die zwei Mahlzeiten am Kirchweihfest und Rosenkranzfest zu, die dem Herrn Kooperator in Enneberg abgegeben wurden, dem erwähnten Herrn Kuraten für die Waren der Christenlehre 4f, für ein gestempeltes Direktorium 21X, vor einem Jahr sind für dieses 3X zu wenig angesetzt worden, also sind zu vergüten 3X.
Rosari-Bruderschaft ist aufgehoben, und die vorherige Besoldung wird nur mit Vorbehalt der allerhöchsten... noch angesetzt mit 5f; Waschen und Stärken der Korporalien jährlich 30X; für die große Tauf- und andere Kerzen die jährliche Gebühr 18X; dem Herrn Kuraten die Mahlzeiten 2f 39X und für die Corporis Christi-Prozession die Gebühr 3f 24X.
Dem Herrn Kooperatoren an verschiedenen samt Fronleichnamsprozession 1f 21X; den Kirchensängern die angemessene Besoldung samt der Corporis-Christi-Prozession 10f; den Himmelträgern, den Trägern der weißen, roten und grünen Fahne 1f 6X;
Versehgänge: das Verdienst des Herrn Kuraten wird am Ende abgezogen, dem Herrn Kooperator Mich.zech für 23 (Versehgänge) a 6x = 2f 18X;
Die Besoldung des Mesners: diese setzt sich zusammen aus 24X für die Fertigung der Tauf- und anderer Kerzen, 12X für 5 Legaten, Regal bei der Kirchenrechnung, dann betrifft sie 18X für die 3 Stiftungen des Johann Videsott, 6X vom Ulrich Prinoth oder Jahrtag Bacher, auch für die Corporis-Christi-Prozession 30X und für die mit dem neu eingeführten Herrn Kooperatoren aufgetragene Bemühung laut Kirchenrechnung 1777 eigens bewilligte 4 Gulden, alles zusammen 29f 37X.
Dominik Comploi und Balth. Promberger, Schmied zu Oberfrenes, haben jährlich die Austeilung eines Salzalmosens unter die armen Leute angeordnet mit 5f 30X, dem Kirchenverwalter für die diesbezügliche Bemühung 18X; demselben für die Herstellung der Tauf- und anderer Kerzen 1f 9X, dazu seine Besoldung mit Einschluss der 6X.
Trägerlohn für das hl. Öl 13f 42X, Rechnungsregal 36X und Zulage für die Besorgung der Kooperaturs-Kapitalien, alles zusammen 25f 45X.
Dagegen hat er selbst für die Rechnungsstellung 4f 30X und für die Kopierung derselben 3f 24X zu entgelten; für den Extrakt aus dem Stock-Urbar mit 17 Blättern á 3X = 51X;
Für gekauftes Wachs dem Martin Craffonara 5½ Pf á 46X am 24.X.1785, am 8. Jänner 1786 dem Kaspar Colz für 4½ Pf. = 3f 27X, der Katharina de verda = Daverda für 2f = 1f 32X, am 29. April dem Jakob Pitscheid(er) für 7½ Pf. = 5f 44X, am 21. Mai dem Jos. Pallestrong für 1½ Pf = 1f 12X; dem Felix Irsara zu Costamajor für 4½ Pf. = 3f 12X; die Ausgaben für Wachs betragen 19 Gulden.
Die Päpstliche Quindecimal Steuer bezahlt 2f 56X – Verlust an Geld 9X, für das hl. Öl 18X – den beginnenden Kirchenverwalter 36X; Trägerlohn für die Ölflasche 7 mal á 18X = 2f 6X;
Dem Herrn Johann Ant. Buell, Handelsmann zu Bruneck nach Rechnung Nr. 1 60f 58X.
Schulgeld: dieses Gotteshaus hat dem Herrn Cooperator und Mesner 30f zu bezahlen für den aus der Schulkassa erhaltenen Beitrag von 18 Gulden.
Dem Herrn Kuraten besondere Zuweisung für einen Ersatz des Brotes 2f 40X
Dem Mesner ebenfalls für das Brot 1f 40X.
Für Kirchen-Restaurierungen: dem Jos. ... Schneidermeister zu Kiens für Ausbesserung der zerrissenen Messkleider, Kelchtuch, Stolen, Leibwäsche und angeschaffte Lyonische Borden nach Nr. 2 47f 18X
Dem Dom. zu Bach für „reparation“ des Kreuzes auf dem Gottesacker (=Friedhof) 45X; für das dazu gebrauchte Holz 10X; dem Johann Dominik Tolpeit für 1 Maurer-Tagwerk 12X; für Ausbesserung des Glockenstricks 37X; für Ausbessern und Stärken zweier Chorröcke 46X; mehr noch dem Strickmacher 5X
ebenfalls dem Dom. zu Bach für 1 Tagwerk zum Holz des Glockenstuhls 18X; dem Kirchenverwalter und dem Knecht als Gehilfen 24X, dazu dem Kirchenverwalter für die verrichtete Fuhr 30X; den übrigen 4 Fuhrleuten die Mahlzeit bezahlt 27X 2V; dem Anton Spessa für 10 Bretter 1f 12X; dazu dem Kirchenverwalter für 27 Bretter samt Fuhr 2f 12X.
Dem Barthmäus Plans für verschiedene Ausbesserungen nach Nr. 3 3f 33X, demselben dazu nach Nr. 4 1f 11X.
Andere Ausgaben: dem Herrn Pfleger in Thurn die Steuer für Andreas 1784 und Georgi 1785, dann Andreas 1785 und Georgi 1786 nach Nr. 5 und Nr. 6.
Die Gulten-Steuer dem Landschafts-Steuer-Einnahmeamt im Pustertal jedes mal 1f 24X nach Nr. 7 = 2f 48X;
Anmerkung: es ist nun eine ganze Steuer zu viel bezahlt worden und betrifft nur terminlich 42X, also in zweimal 1f 24X.
Für Trägerlohn der weißen Wachskerzen 30X
Die gesamten Ausgaben und Wiederstellung belaufen sich auf 1447 Gulden 27X 2½V
Die Einnahmen betragen 1661 Gulden 32X 2½V
Der abrechnende Verwalter bleibt einen Rest von 214 Gulden 5X schuldig
Davon sind abzusetzen für die Himmelträger 14X
die 46 Versehgänge für den Herrn Kuraten 4 Gulden 36X
für den Jahrtag des Christoph Levons oder Terza 1 Gulden
dem Jos. Rungg, Mesner in Abtei für abgegebene Hostien 5 Gulden 30X
dem Herrn Kuraten für Beichtzettel 30X
für das Direktorium, welches... 24X kostet, ist für Jänner zu vergüten 5X
Die gesamten Abzüge betragen 11 Gulden 53X
Somit verbleibt ein Rest von 202 Gulden 12X.
Die vorstehende Kirchenrechnung ist von Jakob Colz der geistlichen und weltlichen Vorstehung vorgelegt worden, alle Rubriken wurden durchgesehen und somit die Rechnung angenommen und beschlossen.

Extrakt I 1786

Nach dem Ableben = Tod des ehrsamen Florian Colz zu Außer-Colz in Wengen ist zwischen den Vormunden der Kinder Josef Spessa und Joh. Bapt. Schuen und den Anweiser = Rechtsvertreter der hinterlassenen Witwe Martha Pizedaz als Nebenkläger, nämlich Anton de Jacco = Dejako am 24. Februar 1785 ein Entrichts- und Abfertigungsvertrag abgeschlossen worden, aus welchem folgendes hervorgeht: dass, erstens der Witwe Martha Pizedaz alles, was sie in das Haus eingebracht hat oder sonst auf redliche Weise erworben hat, vollständig zurückzuerstatten ist;
Zweitens zu Befriedigung des Berichts werden die für eine Witwe üblichen Auflagen bei der ehemännlichen Verlassenschaft zu ersuchen ausgesetzt für die Morgengabe 5 Gulden, für das gewöhnliche Klaghemd 1f 12X; und für den Jahres-Unterhalt und für die übrigen zu stellenden Forderungen in welcher Form auch immer, werden ihr gutgemacht und erfüllt für 15 Gulden; die Auszahlung beträgt 21f 12X. Und weil das erst dreijährige Kind nirgends besser als bei der eheleiblichen Mutter versorgt und verpflegt werden kann, so wurde mit der erwähnten Mutter und ihrem beigestellten Rechtsvertreter das Einverständnis dahin getroffen, dass dieses Kind vom väterlichen Nachlass mit Einschluss = inklusif des Pflegegeldes, um das anzusuchen ist, und des väterlichen Erbanteils in Höhe von 200 Gulden, vorsorglich ausbezahlt und abgefertigt werde.

Extrakt II 1786

Drittens soll die Mutter schuldig und gehalten sein, dieses Kind christlich zu erziehen, mit allen Notwendigkeiten der Nahrung und Kleidung ohne weiteres zu versorgen und überhaupt die Pflichten einer Mutter genauestens zu erfüllen. Bei Beginn dieser Verbindlichkeit werden
Viertens der Mutter und Witwe die Zinsen von obigem Kapital zugestanden, sollte aber fünftens dieses Kind von heutigem Datum an innerhalb von 5 Jahren sterben, werden ihr alljährlich 15f Kostgeld gegen Abrechnung der erhaltenen Zinsen für 200f eingelassen = überlassen, sondern auch für diese Verpflegung und Erziehung 70f von der Gesamtsumme eingeräumt, die übrigen 130f sind den Geschwistern zu Erbteilung zurückzugeben. Wie dann
siebtens Johann B. Colz aus Erbarmen für die Witwe und Kinder erklärt hat, dass er denselben ohne Verbindlichkeit nur aus gutem Willen von Jahr zu Jahr die zinsfreie... berg gestatten wolle.
Zur Deckung der Auszahlung der Witwe, wird der Nachlass des Ehemannes Florian Colz zum Für- und Unterpfand verschrieben = eingetragen. In Treue
St. Vigil den 20.X.1786
Paul Josef Schmid
Richter

Gerarchia: A-1092/008


Data: 1785/86

Post: Val Badia, La Val

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